Das geänderte Versicherungsvertragsgesetz machts möglich. Mit dem Auto auch gleich die Versicherung zu wechseln.
Die Versicherung kann auch in folgenden Fällen gewechselt werden:
Bei einer Prämienerhöhung
Bei Vertragsablauf
Bei einem Schadenfall
Wann können Sie Ihre Autoversicherung kündigen?
Prämienerhöhung
Jede Prämienerhöhung, auch nur auf einem Teil des Versicherungsvertrages, gibt Ihnen das Recht, Ihre Police in ihrer Gesamtheit zu kündigen.
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie das Recht, Ihr neues Fahrzeug bei einer neuen Gesellschaft zu versichern. Mit der Umschreibung der Versicherung erlischt die alte Police automatisch und die alte Versicherungsgesellschaft muss Ihnen die nicht verbrauchte Versicherungsprämie anteilmässig zurückerstatten!
Im Schadenfall
Beide Parteien können im Schadenfall (Teil-oder Totalschaden) den Versicherungsvertrag kündigen. Beachten Sie dazu die geltenden Fristen gemäss den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Vertragsablauf / Kündigungsfrist
Beim Ablauf der Motorfahrzeugversicherung (siehe Versicherungspolice) haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, zu kündigen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Vertragsablauf gekündigt, erneuert sich dieser jeweils stillschweigend um 1 Jahr.
Wie können Sie Ihre Autoversicherung kündigen?
Kündigung
Ihre schriftliche Kündigung muss spätestens bis vor Inkrafttreten der Änderung oder 3 Monate vor Vertragsablauf bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Nicht das Versanddatum, sondern das Empfangsdatum ist ausschlaggebend.
Versand
Verschicken Sie die Kündigung rechtzeitig, also 10 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung (in der Regel 20.12. oder 20.6.) oder vor dem Ablauf der Kündigungsfrist Ihrer Versicherung (in der Regel 20.9. oder 20.3.).