FR IT 
Der TCS Kontakt Geschäftsstellen Sektionen Presse Politik Sitemap Verkehrsinfo IMAGE MEIN KONTO SHOP
Home
  Mitgliedervorteile Versicherungen Assistance Reisen & Freizeit Auto-Moto Kurse Sicherheit  
VERSICHERUNGEN
Autoversicherung
Wohnmobil und Wohnanhänger
Motorrad und Scooter
Deckungen
Versicherungs- wechsel

» Versicherungs- nachweis

Schadenmeldung
Hier finden Sie uns
Rechtsschutz
SUCHE: 
 
Was ist eigentlich ein Versicherungsnachweis?
Der Versicherungsnachweis ist eine Versicherungs-Bescheinigung, welche der Versicherer zuhanden der Zulassungsbehörde auszustellen hat. Für die Halterin bzw. den Halter eines Fahrzeuges sowie die Zulassungsbehörde stellt der Nachweis eine Beweisurkunde dar, wonach die gesetzlich erforderliche Haftpflichtdeckung besteht und somit das Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr gebracht werden darf.
Welche Daten werden benötigt?
Der Versicherungsnachweis enthält alle erforderlichen Angaben über das Fahrzeug, den Halter, den Versicherer sowie den Beginn des Versicherungsschutzes.
Haben Sie noch keine Auto TCS Versicherung? Oder möchten Sie neu bei Auto TCS ein Fahrzeug einlösen?
Dann wenden Sie sich an Ihre Geschäftsstelle.
Sind Sie bereits bei Auto TCS versichert und brauchen Sie einen Versicherungsnachweis?
Z.B. bei einem Fahrzeugwechsel oder bei einem Kantonswechsel erhalten Sie von uns den Versicherungsnachweis. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich dieses Dokument zukommen zu lassen. In einigen Kantonen funktioniert bereits eine direkte, elektronische Übermittlung.
Die Nachweis-Bestellung per Internet ist nur möglich für:
  • Personenwagen
  • Motorräder
  • Lieferwagen bis 3,5 t
Wenn Sie Nachweise für mehrere Fahrzeuge benötigen, müssen Sie pro Fahrzeug eine Bestellung aufgeben. Die notwendigen Fahrzeugangaben können Sie für Occasions-Fahrzeuge dem Fahrzeugausweis entnehmen, für Neu-fahrzeuge sind die entsprechenden Daten im Prüfungsbericht (Form 13.20 A) zu finden.
1. Elektronische Übermittlung
In folgenden Kantonen wird nach Eingang Ihrer Bestellung ein Versicherungsnachweis direkt an die zuständige Zulassungsbehörde geleitet. Sie erhalten weder eine schriftliche Bestätigung des elektronischen Versandes, noch eine E-Mail. Sie können sich einfach an Ihr Strassenverkehrsamt wenden, wo der betreffende Nachweis bereits verfügbar ist.
  • Aargau
  • Appenzell AR
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Sankt Gallen
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • Tessin
  • Thurgau
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
2. Per E-Mail
Bei erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten haben Sie den Versicherungsnachweis in wenigen Sekunden als PDF-Attachment in Ihrer Mailbox.
3. Mit A-Post
Alle Bestellungen, die werktags zwischen 8 und 19 Uhr eingehen, werden innerhalb einer Stunde verarbeitet.
Mitgliedervorteile | Versicherungen | Assistance | Auto-Moto | Kurse | Sicherheit © TCS 2008