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Das geänderte Versicherungsvertragsgesetz machts möglich. Mit dem Auto auch gleich die Versicherung zu wechseln.

Die Versicherung kann auch in folgenden Fällen gewechselt werden:
  • Bei einer Prämienerhöhung
  • Bei Vertragsablauf
  • Bei einem Schadenfall
Wann können Sie Ihre Autoversicherung kündigen?
PrämienerhöhungJede Prämienerhöhung, auch nur auf einem Teil des Versicherungsvertrages, gibt Ihnen das Recht, Ihre Police in ihrer Gesamtheit zu kündigen.
FahrzeugwechselBei einem Fahrzeugwechsel haben Sie das Recht, Ihr neues Fahrzeug bei einer neuen Gesellschaft zu versichern. Mit der Umschreibung der Versicherung erlischt die alte Police automatisch und die alte Versicherungsgesellschaft muss Ihnen die nicht verbrauchte Versicherungsprämie anteilmässig zurückerstatten!
Im SchadenfallBeide Parteien können im Schadenfall (Teil-oder Totalschaden) den Versicherungsvertrag kündigen. Beachten Sie dazu die geltenden Fristen gemäss den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Vertragsablauf / KündigungsfristBeim Ablauf der Motorfahrzeugversicherung (siehe Versicherungspolice) haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, zu kündigen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Vertragsablauf gekündigt, erneuert sich dieser jeweils stillschweigend um 1 Jahr.
Wie können Sie Ihre Autoversicherung kündigen?
KündigungIhre schriftliche Kündigung muss spätestens bis vor Inkrafttreten der Änderung oder 3 Monate vor Vertragsablauf bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Nicht das Versanddatum, sondern das Empfangsdatum ist ausschlaggebend.
VersandVerschicken Sie die Kündigung rechtzeitig, also 10 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung (in der Regel 20.12. oder 20.6.) oder vor dem Ablauf der Kündigungsfrist Ihrer Versicherung (in der Regel 20.9. oder 20.3.).
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