Wie bei andern Produkten können auch an Fahrzeugen Produktionsmängel auftreten. Solche Mängel können bei Fahrzeugen die Verkehrssicherheit gefährden oder teure Kosten verursachen. Es ist daher wichtig, dass gemeldete Mängel rasch behoben werden können. Die betroffenen Fahrzeughalter müssen somit umgehend über solche Mängel und die möglichen Konsequenzen offen im Kundenschreiben orientiert werden, damit sie die Notwendigkeit der Reparatur erkennen und zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit ihres Fahrzeuges diese Mängel in der Werkstatt kostenlos beheben lassen. Wurden die Mängel bereits vor dem Kundenschreiben vom Markenvertreter / Nichtmarkenvertreter behoben, dann kann über die Kostenregelung gesprochen werden. Die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure veröffentlicht aktuelle Rückrufe der Automarken A bis V unter www.auto-schweiz.ch. Im "Archiv" sind zusätzliche Rückrufaktionen aufgeführt. Der Touring Club Schweiz erhält von seinen ausländischen Clubpartner oder TCS-Mitgliedern Meldungen über Rückrufaktionen/Mängelmeldungen von verschiedenen Automarken. Fehlen die Rückrufe/Mängel auf der Homepage von www.auto-schweiz.ch, dann leitet der TCS (gemäss Vereinbarung mit auto-schweiz vom 30.11.2004) Abklärungen beim Importeur ein und verlangt eine Begründung. Die Importeure wenden in der Schweiz gelegentlich unterschiedliche Regelungen zur Behebung der Mängel an. Aus diesem Grund ist es möglich, dass nicht alle Rückrufe auf der Internetseite von auto-schweiz aufgeführt sind. Die Technik und Umwelt des TCS Emmen sammelt alle bekannten und gemeldeten Rückrufe mit den Mängelmeldungen, bei denen vielfach die Kulanzregelungen bekannt ist. Der TCS kann bei spezifischen Fragen weiterhelfen. |